50 Jahre falscher Textbaustein zum Nutzungsausfall
Da kann man der Versicherungswirtschaft ja nur gratulieren. Seit 50 Jahren wird die Rechtsprechung des BGH ignoriert, wonach Nutzungsausfall auch ohne Ersatzbeschaffung verlangt werden kann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig/verkehrssicher ist: “Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III.…