Das OLG München, Urteil vom 26.06.2015, 10 U 2581/13, zum Thema Motorradschutzkleidung und Wert:
…weist der Senat darauf hin, dass der Wert von Motorradschutzkleidung ohne “Abzug neu für alt” zu ersetzen ist, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung andererseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Helms) ausschließlich der Sicherheit dienen.
Quelle: NJW-spezial 16/2015, S. 489 (BeckRS 2015, 11597)