VHV – schlimmer geht immer!

Es ist bekannt, dass die VHV mit ihren unsäglichen Kürzungen z.B. im Bereich der Sachverständigenkosten nur nervt. Den Gipfel der Unverschämtheit durfte ich soeben im Rahmen einer Regulierung mit der VHV erleben. Es geht ein Abrechnungsschreiben mit den üblichen Kürzungen im Bereich Reparaturkosten ein.

Zu den Sachverständigenkosten heißt es nur: “Die Sachverständigengebühren haben wir direkt mit dem Sachverständigen
abgerechnet.”

In der Aufstellung der abgerechneten Positionen werden die Sachverständigenkosten nicht beziffert.

Mein Argwohn war begründet: Die Sachverständigenkosten wurden natürlich nicht im vollen Umfang bezahlt, sondern mit einer Kürzung in Höhe von 8,92 € !

Ich werde im Auge behalten, ob es sich hier um eine neue Taktik handelt, so nach dem Motto, der blöde Anwalt fragt doch bestimmt nicht nach beim Sachverständigen….

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