Tag 30. Juni 2017

AG Heinsberg schützt Dispositionsfreiheit des Geschädigten

Das AG Heinsberg hat mit seinem Urteil vom 27.06.2017, Az. 18 C 125/17, die Dispositionsfreiheit eines Unfallgeschädigten geschützt. Der Geschädigte hatte ein Sachverständigengutachten einholen lassen, nach dessen Zahlenbild eine Abrechnung auf Totalschadensbasis möglich war; durch den Restwert unterschritt der Wiederbeschaffungsaufwand…