StVO-Änderung 2020 treten am 28.04.2020 in Kraft!

Aufgepasst (zu) eilige Kraftfahrer und andere Verkehrsteilnehmer! Die bereits seit längerem diskutierten Änderungen der Straßenverkehrsordnung treten am 28.04.2020 in Kraft.

Eine Übersicht über die Änderungen gibt es hier.

Die Änderungen sind z.T. gravierend. Vorher sorgte erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung eines PKW von 21 km/h einen Punkteeintrag – jetzt 16 km/h. Ein Fahrverbot wurde innerorts bei einer Überschreitung von 31 km/h und außerorts von 41 km/h verhängt; außerdem, wenn man innerhalb eines Jahres 2 x mit mehr als 25 km/h gemessen wurde. Jetzt beginnt das Fahrverbot bei 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts……

Eine tabellarische Übersicht Rechtslage neu/alt gibt es hier.

Update: Es scheint Verwirrung darüber zu geben, ob bei der Überschreitung von 16 km/h ein Punkteeintrag erfolgt oder nicht. Auch das Wiederholungsfahrverbot steht noch im Gesetz, obwohl das überflüssig ist (da es schon bei 26 km/h Überschreitung ein Fahrverbot gibt).

Update 15.05.2020: Gerüchten zufolge sollen die Änderungen bei der Überschreitung der Geschwindigkeit wieder rückgängig gemacht werden, berichten Focus und Spiegel. Rein in die Kartoffelnraus aus den Kartoffeln.