AG Mannheim: Keine Verweisung wegen Klimaschutz

Das AG Mannheim (Urteil vom 20.02.2020, 3 C 4445/19 – Quelle: Verkehrsrecht.gfu.com) hat zwei interessante Argumente entwickelt, die bei der Prüfung der Zumutbarkeit eines Werkstattverweises durch eine Versicherung zu prüfen sind. Zum einen ist das Amtsgericht der Auffassung, dass es nicht auf eine absolute “20-km-Grenze” ankommt, sondern auch, ob sich die Verweiswerkstatt relativ mehr als 50 % von der Werkstatt des Geschädigten entfernt befindet. Die Auffassung wird auch damit begründet, dass es

“fragwürdig und kontraproduktiv [sei], in Zeiten des Klimaschutzes und den zu unternehmenden Anstrengungen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene zur Vermeidung bzw. Reduzierung eines CO2 Ausstoßes, zur Begrenzung von Erderwärmung und Klimawandel, dem Geschädigten aufzuerlegen, lange Strecken zur Reparatur seines Fahrzeugs in Kauf zu nehmen.”