Aus einem aktuellen Schriftsatz eines der Schreiberlinge der HUK-Versicherung:
“Es ist dem Unterzeichner nicht bekannt, dass die Beklagte Sachverständigenkosten grundlos kürzt. Die Beklagte erstattet nach den Erfahrungen des Unterzeichners stets die angemessenen und ortsüblichen Sachverständigenkosten”.
Da ist beim Diktat wohl was verlorengegangen, nämlich dass die HUK die nach Ihrer Auffassung angemessenen und ortsüblichen Kosten erstattet. Ich kann mir vorstellen, dass ein Großteil der Schadenwelt dazu eine andere Auffassung hat……