Das BVerfG ( Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 ) hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine Entscheidung des OLG Bamberg richtete. Der Beschwerdeführer hatte vergeblich versucht, die Rohmessdaten zu erhalten. Diese waren ihm – wie üblich – von der Bußgeldbehörde, dem Amtsgericht und dem OLG nicht zur Verfügung gestellt worden. Bekanntlich haben sich die Oberlandesgerichte nicht der entsprechenden Meinung des VerfGH Saarland angeschlossen, der es richtigerweise anders gesehen hatte. Am BVerfG und dieser Entscheidung kommen die Gerichte aber jetzt nicht mehr so einfach vorbei. Es kommt also wieder Bewegung in die Sache.
Quelle: Der Papst