Ein Fall des § 245 ZPO?

Der Zustand der Mönchengladbacher Justiz in einem Satz:

“Terminiert wird hier derzeit mit einem Vorlauf von 14 Monaten”.

– überforderter Richter beim AG Mönchengladbach, Abt. 36-

Ich hatte es tatsächlich gewagt, eine üppige Fristverlängerung für die Beklagtenanwälte der Versicherung zu rügen, nachdem diese außergerichtlich schon wochenlang verzögert hatte. Ist denn von Interesse, dass da jemand einen Totalschaden erlitten hat und Geld für ein neues Auto braucht?

Ist das schon dieser Stillstand der Rechtspflege ?