Weiter geht es in der Serie “Musterakte” mit der Kürzung der Reparaturkosten und der Wertminderung. Geradezu ein klassischer Brennpunkt. Die meist sachverständige Schätzung wird um wenige hundert Euro gekürzt in der Hoffnung, dass es dem Geschädigten egal ist. In der Summe rentiert es sich für den Versicherer schon. Da wird dann auch gerne mal der ein oder andere aussichtslose Rechtsstreit in Kauf genommen.
Hier geht es zur Musterakte 3a – Kürzung der Reparaturkosten und der Wertminderung durch die HUK. Nach Klageeinreichung wurde bezahlt.
Hier ist die Musterakte 3b – auch hier kürzt die HUK die Reparaturkosten. Leider konnte sich der Mandant erst nach der Kürzung entscheiden, mich als Anwalt einzuschalten. Es hat sich aber gelohnt, auch hier erfolgte Zahlung nach Klageeinreichung. Erkennt der geneigte Leser ein System ?
Mich würde ja brennend interessieren, ob Sie das Spiel wirklich bis zum (für die HUK) bitteren Ende im Fall 3a getrieben haben – gab es da wirklich ein Urteil?
“..nach Klageeinreichung wurde bezahlt” – Klagerücknahme nach Kostenerstattung, inkl. Einigungsgebühr versteht sich.