Im Rechtsstreit vor dem AG Düsseldorf, Az. 58 C 7349/09, war unsere Klage auf der Grundlage der “Schwacke-Liste 2008” offensichtlich so überzeugend, dass die Klageforderung von der gegnerischen Versicherung (AIG Europe/Frankfurt) bezahlt und hinsichtlich der Kosten ein Anerkenntnis abgegeben wurde. Außergerichtlich wurde noch versucht, auf Grundlage der “Fraunhofer-Liste” die Ansprüche unberechtigt zu kürzen. Einmal mehr zeigt sich, dass manche Versicherung nur auszuloten versuchen, ob Klage erhoben wird oder nicht und im Falle der Klage dann “den Schwanz einziehen”.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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