Natürlich. Und die Erde ist eine Scheibe.
Wie anders ist zu erklären, dass sich der Restwert – auf Zuruf – um 466,00 € steigert ?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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Na, das ist halt die Inflation. Toll finde ich es auch, wenn das SV-Büro am 16.02.2010 bereits die am 17.02.2010 abgegebenen Gebote kennt. Gegen die neuesten Methoden der Versicherer helfen scheinbar nur die alten Methoden: Klagen, klagen, klagen, klagen. Denn die obergerichtliche Rechtsprechung wird zwar von den Versicherern, nicht aber von den Instanzgerichten missachtet.
Ja man könnte auch auf den naheliegenden Gedanken kommen, dass bei einer konkreten Restwertangabe der/die Versicherer auf den jeweiligen Bieter Einfluss haben/nehmen.
Aus diesen und anderen wichtigen Gründen gehören diese Bieteradressen nicht in ein GA, auch wenn der BGH diesen Fehler noch nicht berichtigt hat.