Keine Verweisung auf “Partner”

Die Instanzgerichte setzen die Maßgabe des BGH im Urteil vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09 – keine Verweisung auf die Preise sog. “Partnerwerkstätten” – konsequent um.

Nach Mitteilung der ARGE Verkehrsrecht, Newsletter 05/2010, hat das AG Hagen, Urteil vom 11.01.2010, Az. 19 C 477/09, die Verweisung auf eine Partnerwerkstatt bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten nicht zugelassen.

Da AG Karlsruhe hat das auf Mietwagen übertragen. Im Urteil vom 23.02.2010, Az. 3 C 61/09 vertritt es die Auffassung, dass der Geschädigte sich nicht auf Mietwagenkosten verweisen lassen muss, die der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer aufgrund von Sondervereinbarungen mit größeren Autovermietungen getroffen hat.

 

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