Urteil des BGH vom 10.10.2007, Az. VIII 330/06
Der Bundesgerichtshof hatte Gelegenheit, zu einer alltäglich vorkommenden Konstellation Stellung zu nehmen. Der Käufer hatte ein gebrauchtes KFZ erworben. Hierbei wurde ein Kaufvertragsformular verwendet, in dem allerdings Fragen zu Vorschäden nicht angekreuzt bzw. ausgefüllt wurden. Das Fahrzeug wies einen Schaden in einer Größenordnung von etwa 1.800,00 € an der linken Tür/Seitenteil auf. Der Käufer warf dem Verkäufer vor, trotz zweimaliger Nachfrage diesen Schaden nicht offenbart zu haben und erklärte die Anfechtung des Vertrags.
Der BGH gab der Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises statt. Zwar könne man nicht annehmen, daß das Fahrzeug nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspreche (weil das Formular nicht vollständig ausgefüllt worden war). Aber der Käufer eines gebrauchten KFZ könne erwarten, daß das KFZ mit Ausnahme von Bagatellschäden unfallfrei sei. Nur ein solches unfallfreies Fahrzeug entspreche “der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Sachen”.
Leider liegen die Urteilsgründe noch nicht in schriftlicher Form vor. Hier wird zu überprüfen sein, ob es sich bei dem Verkauf um einen Verbrauchsgüterkauf handelte oder nicht. Ein KFZ-Händler als Verkäufer hätte keine Chance gehabt; die Rechtsprechung ist noch sehr schnell mit einer Arglisthaftung dabei, insbesondere wenn der Händler seiner Untersuchungspflicht bei Ankauf/Verkauf nicht nachgekommen ist. Erstaunlich ist auch, daß eine Anfechtung des Kaufvertrags erfolgte, die Entscheidung sich aber auf Vorschriften des Sachmängelrechts bezieht. Die Sachmängelgewährleistungansprüche hätten dem Käufer ein größeres Potential geboten. Möglicherweise wollte sich der Käufer nicht auf die Problematik einlassen, ob das Fahrzeug bereits bei Übergabe den Schaden aufwies (oder dies war zwischen den Parteien unstreitig). Evtl. wurde die Anfechtungserklärung auch als Rücktrittserklärung umgedeutet.
[…] wahrheitsgemäß beantworten (vgl . Urteil des BGH vom 10.10.2007, Az. VIII 330/06, hier besprochen). Allein deswegen ist eine Wertminderung zu […]
[…] BGH hat seine Rechtsprechung zu sog. “Unfallfahrzeugen” fortgesetzt. Ich hatte hier bereits über eine entsprechende Entscheidung des BGH berichtet. In seinem Urteil vom 12.03.2008, […]