Beitrag vom 27.11.2012:
Das AG Essen hat mit Urteil vom 21.11.2012 entschieden, dass die Kosten einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme nach der üblichen Kürzung durch eine Versicherung erstattungsfähig sind. Das Gericht hat auch eine Wertminderung zugesprochen.
Hier das Urteil:
Update 20.06.2013:
Auch das LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.04.2012, Az. 2-31 O 1/11, ist der Auffassung, dass die Kosten eines ergänzenden Gutachtens im Falle eines Angriffs auf das Schadengutachten erstattungsfähig sind. Das Urteil ist veröffentlicht in Der Verkehrsanwalt, Heft 2/2013, S. 98 f.