Der Mandant ist (leider) bei der Audi Versicherungs AG (Volkswagen Autoversicherungs AG) versichert.
Im November 2013 hatte er sein Fahrzeug in einer Tiefgarage rückwärts in seinen Parkplatz eingeparkt. Handbremse angezogen, 1. Gang drin. Ca. 1 Stunde später wird er zu seinem Fahrzeug gerufen, angeblich sei dieses Fahrzeug in dem Moment nach vorne gerollt, als ein gegenüberliegendes Fahrzeug von gegenüber ausparkt.
Die Audi Versicherung teilt nun mit, nachdem der VN seine Bedenken gegen diese Unfallschilderung vorbringt:
“..nach Besichtigung des Fahrzeugs….in der Tiefgarage ist es möglich, dass durch das ausparkende Fahrzeug der Anspruchstellerin Schwingungen das Fahrzeug auf der leicht abschüssigen Fläche in Bewegung gesetzt habe.”
Wenn ich so etwas lese, kriege ich ganz negative Schwingungen…..