VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitsmessungen

Die zweite Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts (Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Az. VGH B 19/19) zum Thema Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen war mit Spannung erwartet worden. Eine gute Zusammenfassung der Entscheidung findet sich (wie immer 🙂 ) beim Kollegen Burhoff unter diesem Link. Den Volltext der Entscheidung haben die beteiligten Kollegen der Anwaltskanzlei Zimmer-Gratz ebenfalls bereits eingestellt (hier).

Der Schwerpunkt der Entscheidung liegt allerdings weniger auf der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit von Geschwindigkeitsmessungen, weil den Betroffenen die Rohmessdaten vorenthalten werden, sondern mehr auf der Frage, im welchen Umfang Akteneinsicht zu gewähren ist. Das Verfassungsgericht hat dem OLG quasi als Segelanleitung die Vorlage an den BGH nahegelegt. Auch dieser Schritt wird seit langem erwartet. Zum Thema “Verfassungswidrigkeit” hat sich der VerfGH eher abweisend geäußert…..

Update 15.06.2020: Wieder mal den sprichwörtlichen “Schwanz eingezogen” und nicht dem BGH vorgelegt….Die Kollegen teilen mit, dass aufgrund der obigen Entscheidung nunmehr die Aufbauanleitung des Enforcement Trailers zur Verfügung zu stellen ist….