AG Heinsberg: Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen sind zu erstatten

Das Amtsgericht Heinsberg hat die VHV-Versicherung mit Urteil vom 04.09.2020 (Aktenzeichen 18 C 161/20) u.a. zur Erstattung der Kosten verurteilt, die durch die notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen anfallen:

“Es sind auch die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion. zu erstatten. Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig. Der Betrag ist auch· der Höhe nach nicht zu ·beanstanden, sondern für den anfallenden Material- und Arbeitseinsatz angemessen (§ 287 ZPO).”

Das Urteil gibt es hier zum Download.