Die Rechtsanwaltskammer Köln macht auf folgendes aufmerksam:
“Verkehrsstraftaten mit geringem Schuldgehalt müssen nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Fällen von der öffentlichen Klage gem. § 153 a StPO abgesehen wird und stattdessen Auflagen und Weisungen erteilt werden. Die Fragestellung, ob insbesondere Fahranfänger mit Strafen zum Umdenken bewegt werden, hat bei Kölner Staatsanwälten, Richtern und Verkehrsrechtsanwälten zu der Überlegung geführt, gemeinsam mit der Verkehrswacht Köln e.V. eine erzieherische Maßnahme zu erarbeiten, die gezielt auf eine Verhaltensänderung ausgerichtet ist: “Fahrsicherheitstraining statt Strafe”. Wie diese Maßnahme ausgestaltet ist, ist aus einem Informationsblatt der Landesverkehrswacht zu entnehmen.”
Dieses kann hier heruntergeladen werden.
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Ich weiß nicht, ob ich es denn wirklich für gut befinden sollte. Natürlich gibt es immer wieder Strafen, die man vielleicht nicht hätte so aussprechen müssen. Aber vor allem auf der Straße ist es doch besonders wichtig, dass man sich an gewisse Regeln hält. Denn hält man sich nicht daran gefährdet man oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Ich finde es nicht gut, dass man die Strafe durch ein Fahrsicherheitstraining ersetzt. Denn die Strafe wirkt meiner Meinung nach immer noch besser als das Training.
[…] Der ADAC bietet im Fahrsicherheitszentrum Grevenbroich Motorrad Trainings an. Von Einsteigertrainings über Kurven- und Knieschleiftrainings bis hin zu gemeinsamen Ausfahrten. Zum einen sind sie dicht am Ruhrgebiet, was mich sehr freut, zum anderen kann man sein Motorrad Vollkasko versichern oder für 29 Euro ein Leihmotorrad bekommen.Weiterführende LinksDaniel en blog » Blog Archive » Brief an den ADACFahrsicherheitstraining | Betriebsausflug – die 10 besten IdeenFahrsicherheitstraining statt Strafe | Hauptsache Verkehrsrecht! […]