Die ARGE Verkehrsrecht teilt mit, dass das Landgericht Kaiserslautern durch Beschluß gem. § 91a ZPO vom 25.03.2009 (Az. 2 O 498/08) entschieden hat, dass die Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs kein entscheidender wertbildender Faktor und daher weder offenbarungspflichtig noch ein Mangel im Sinne des § 434 BGB ist. Die Entscheidung kann hier heruntergeladen werden.
Das Gericht folgt hierbei der vor allem von Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rnr. 1594 ff., vertretenen Auffassung, wonach ein immer größerer Anteil an fabrikneuen Fahrzeugen zunächst als Mietfahrzeug genutzt werden, bevor diese an Privatpersonen weiterverkauft werden.