HUK und DEKRA kürzen

Was die Abwicklung von eigentlich unproblematischen Verkehrsunfällen und dessen Folgen so ärgerlich macht, ist das Kürzungsverhalten so mancher Haftpflichtversicherung. Ich habe längst zu zählen aufgehöhrt, in wie vielen Fällen der HUK gekürzt hat, verklagt wurde und dann sang- und klanglos “ohne Präjudiz” zahlte.

In einem aktuellen Fall hatte ein Sachverständiger, der auch bei den hiesigen Gerichten sehr geschätzt ist, einen Reparaturschaden in Höhe von ca. 3.560,00 € netto ermittelt sowie eine Wertminderung in Höhe von 400,00 €. Das Fahrzeug ist ca. 5 1/2 Jahre alt und hat 110.000 km gelaufen.

Der HUK rechnet mit diesem Schreiben ca. 3.300 € ab und verweigert die Zahlung der Wertminderung. Die Reparaturkostenkürzung beruht auf einer Stellungnahme der DEKRA Automobil GmbH Aachen. Sehr interessant sind die langen Ausführungen, warum die Wertminderung nicht entstanden ist: “negativ Alter”. Bei den Reparaturkosten werden stumpf die Stundenverrechnungssätze gekürzt.

Dieses bornierte, auf Textbausteinen beruhende Abrechnungsverhalten der HUK hat mich zu folgenden Antwortschreiben veranlaßt:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Sache nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.03.2009.

Sie sollten eigentlich wissen, dass der Unterzeichner Ihre “DEKRA-Kürzung-Stundenverrechnungssätze-irgendein-Urteil-zitiert”-Spielchen nicht mitspielt. Ausschlaggebend ist doch wenn überhaupt die Rechtsprechung des hier zuständigen AG Geilenkirchen. Sie können versichert sein, dass das AG Geilenkirchen Ihre Auffassung nicht teilt. Sie können von Glück sagen, dass es sich hier um eine Rechtsansicht handelt. Andernfalls wäre wohl der Weg zur Staatsanwaltschaft bei Ihrem Abrechnungsverhalten geboten.

Wir haben Ihre Abrechnung dem Sachverständigen H zugeleitet, der ein entsprechendes Ergänzungsgutachten fertigen wird.

Warum die Wertminderung – die immerhin vom Sachverständigen ermittelt worden ist ! – nicht gezahlt wird, ist völlig unergründlich. Noch ein neues Spielchen ?

Nach Erhalt des Ergänzungsgutachtens kommen wir auf die Angelegenheit zurück. Sollten wir dann erneut Ihr allseits bekanntes “Wir ändern unsere Rechtsauffassung nicht”-Schreiben bekommen, werden wir unverzüglich Klage einreichen. ich freue mich dann nicht wirklich auf Ihr weiteres “Wir zahlen, aber ohne Präjudiz”-Schreiben.

Es dürfte für Sie und die Justiz wirtschaftlicher sein, sich solche Spielchen zu sparen. Sie haben in meinen Augen die Grenze zum Lächerlichen sowieso längst überschritten.

Ohne freundliche Grüße,

Rechtsanwalt FRESE
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT”

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