Die DEKRA macht derzeit wieder flächendeckend Werbung, gerichtet an Autohäuser in NRW. Mit einem Flyer wird für eine besondere Form des Schadensmanagements geworben. Kasko-Schäden, die mittels DEKRA-Gutachten abgerechnet werden sollen, werden sogar vorfinanziert. KH-Schäden sollen nach durchschnittlich “13,5 Tagen” reguliert werden. Autohäuser, die Ihren Kunden im Falle eines KH-Schadens einen DEKRA-Gutachter und deinen der “DCS Kooperationspartner (Rechtsanwälte) an die Hand geben, tun sich keinen Gefallen. Sie sollten auch nicht meinen, dass sie oder der Kunde hierdurch einen Vorteil haben. Im Gegenteil, durch die Einschaltung eines qualifizierten (unabhängigen) Verkehrsanwalts läßt sich bei KH-Schäden eine ebenso schnelle Regulierung erreichen. Und zwar nicht nach den Maßstäben der DEKRA, die in ihren Gutachten häufig die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (Stichworte Stundenverrechnungssätze und “Porsche-Urteil”) mißachtet. Mit etwas Unmut entnehme ich den Flyer, das ausgerechnet die DEKRA verspricht:
“Durchsetzung der rechtlichen Interessen nach Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung aktuellster Rechtsprechung”
Um es klassisch mit Laokoon auszudrücken: “Quidquid id est, timeo Danaos, et dona ferentes”.
(Frei übersetzt: “Ich fürchte die Danaer, selbst wenn sie Geschenke bringen”.)
Da hilft nur eines – man studiere die UWG Reform, welche ab 12.2008 gültig ist. Siehe u.a. hierzu unter http://www.captain-huk.de/allgemein/uwg-reform-in-kraft/
Ich würde mir wünschen, dass alle Rechtsanwälte, welche für den Verbraucher im Schadenrecht tätig sind, hier eventuelle Defizite erkennen und umgehend abbauen.
Mit freundlichen Grüßen
Virus
[…] bei dieser Aktion droht auch Unheil in diese […]