Tageszulassung ist “Neuwagen”

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 16.04.2009, Az. 6 U 574/08 (VRR 2009, 348) entschieden, dass KFZ mit einer Tageszulassung als Neuwagen einzustufen sind, wenn zwischen Herstellung des KFZ und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen.

Die Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des BGH (NJW 2004, 160; NJW 2005, 1422) zur Unterscheidung von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen bei längerer Standzeit.

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