Wir werden tagtäglich mit einer Menge Werbesendungen zugepflastert. So langsam sollten wir mal mit der Umsetzung der aktuellen BGH-Rechtsprechung beginnen, was unerlaubte Werbung gegenüber Gewerbetreibenden/Freiberufler angeht. Heute morgen wurde mir das unten zu sehende Paket auf den Schreibtisch gelegt. Es handelt sich um eine Werbung für ein Anwaltssekretariat. Für uns/mich völlig sinnfrei. Der Aufwand an Verpackung und mitgesendetem Schnick-Schnack (inklusive Metalllöffel, Zucker mit der Aufschrift “Nur Kaffeekochen müssen Sie noch selbst”) schlägt dem berühmten Faß den Boden aus. Es wird Zeit für die erste strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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[…] Mein Nachbar RA F. vom Busch-Gottschalk-Blog hat gestern berichtet, dass Anwaltssekretariat.de, ein Büroservice speziell für Anwälte, statt einfachem Spam gleich Werbepakete verschickt. Das scheint doch ein sehr interessantes Unternehmen zu sein. […]
Wie gemein. Ich hatte vom Anwaltssekretariat nur das normale Werbebrieflein bekommen. Metalllöffel und Zucker wären wenigstens sinnvoll gewesen.