Das kommende Rechtsdienstleistungsgesetz zieht weiter seine Kreise. Immer mehr Factoringunternehmen betreten den Markt, die den Rechtsanwälten das Bezahlen der Vergütungsrechnungen abnehmen wollen. Den Weg hierfür hat eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung des OLG Köln (Az. 6 U 190/05) gebahnt, wonach diese Vorgehensweise zumindestens nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist. Bekannt ist bereits die Anwaltliche Verrechnungsstelle. Der aktuellen NJW (Heft 9/2007) entnahm ich, daß nun ein weiteres Unternehmen mit dem Slogan “Minimieren Sie Ihre Honorarausfälle!” um die Gunst der Anwälte buhlt. Es handelt sich um das Unternehmen opta data Abrechnungs GmbH mit Sitz in Essen.
Ich stehe diesen Angeboten nach wie vor skeptisch gegenüber. Gutes Forderungsmanagement sollte eigentlich eine Kernkompetenz eines Rechtsanwalts bilden.