Was sagt man dazu ? Bei einer Haftprüfung war der Direktor des Amtsgerichts besser in der Lage, das Protokoll mittels PC zu führen als der Protokollbeamte. Die neu aufgespielte Software war wohl derart schwer zu bedienen, daß der Richter sich wegen der eintretenden Verzögerung mehrfach entschuldigte – wodurch eine derart lockere Atmosphäre entstand, daß sogar eine Haftverschonung heraussprang. Aus Verteidigersicht ist mangelhafte EDV also unter Umständen vorteilhaft….
EDV beim Amtsgericht Heinsberg
- von RA FRESE