Nach einer Mitteilung der Aachener Zeitung hat der EuGH (Urteil vom 13.12.2007, Az. C-463/06) nunmehr entschieden, dass ein Unfallgeschädigter vor seinem Heimatgericht klagen kann, wenn er im Ausland einen Unfall erlitten hat. Diese Entscheidung ist von äußerst wichtiger Bedeutung für unsere Region, da Verkehrsunfälle mit niederländischen/belgischen Beteiligten häufiger vorkommen. Ob sich damit eine schnelle(re) Unfallregulierung erreichen lassen wird, bleibt abzuwarten. Die hiesigen Gerichte werden zwar schneller sein. Wenn aber nicht deutsches, sondern ausländisches Verkehrsrecht Anwendung findet, wird sich das Gericht in aller Regel durch Einholung eines Gutachtens die Rechtskenntnis verschaffen müssen. Und das wird dauern…..
Update: Die Entscheidung kann hier eingesehen werden.