Es soll ja immer noch Versicherungen geben, die einfach nicht verstehen wollen, dass der Geschädigte Anspruch auf Zahlung der Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt hat. So wird immer wieder eine Stellungnahme einer Firma wie Controlexpert eingeholt, die – oh Wunder – zu einem ganz anderen, geringeren Schadensbetrag kommt. Sieht man sich die Stellungnahmen genauer an, so erkennt man schnell eine immer wiederkehrende Systematik: Stundenverrechnungssätze werden gnadenlos gekürzt; es werden die Namen von Werkstätten genannt, die zum einen nicht markengebunden, dafür aber vertraglich mit der Versicherung verbunden sind.
In einem mir jetzt vorliegenden Fall ist der Mandant Eigentümer eines Fiat Punto, 8 Jahre alt und 73.000 km gelaufen. Der Sachverständige schätzt die Reparaturkosten auf netto ca. 2.050,00 €. Er legt hierbei Stundensätze 88,00 € (Mechanik) und 89,50 € (Lackierung, zzgl. Material) zugrunde. Ich bin zusätzlich der Auffassung, dass das Fahrzeug eine merkantile Wertminderung erlitten hat. Am Fahrzeug müssen u.a. der Kotflügel und die Vordertür ersetzt und Lackierarbeiten durchgeführt werden.
Die Provinzial legt eine Stellungnahme der Fa. Controlexpert vor. Die Reparaturkosten sollen sich nur auf 1.800,00 € belaufen; zugrundgelegt werden Stundensätze von 81,00 €. Als “Referenz” wird eine Firma aus einem ca. 15 km entfernten Nachbarort genannt, die nicht markengebunden ist. In der Anlage zur Stellungnahme werden weitere Händler genannt, die wohl mit der Provinzial-Versicherung eine Vereinbarung getroffen haben. In einem Fall handelt es sich um einen markengebundenen Händler eines anderen Herstellers. Die dort wiedergegebenen Stundensätze liegen mindestens 10 % unter den vom Sachverständigen ermittelten Wert, in einem Fall sogar bis 22 %.
Es ist immer wieder verwunderlich, wie massiv die Geschädigten in ihren Rechten beschnitten werden sollen. Der Ausgangspunkt der Rechtsprechung ist eindeutig: der Geschädigte kann, aber auch nur soweit es ihm zumutbar ist, auf eine andere markengebundene Fachwerkstatt mit geringeren Stundensätzen verwiesen werden. Mit der angeblich sachverständigen Stellungnahme der Fa. Controlexpert wird den Geschädigten vorgespiegelt, man habe auf viel weniger Anspruch bzw. eine Reparatur sei bei den dort genannten Firmen durchzuführen.
Sehr geehrte Verantwortliche der Provinzial: bei mir können Sie sich das in Zukunft sparen. Und ich spare mir in der Zukunft weiteren Schriftverkehr, sondern werde nach Fristablauf klagen. Vielleicht setzt ja dann mal ein Denkprozeß ein. Ich befürchte aber eher, dass das nicht der Fall sein wird.
Auch eine Wertminderung wird nicht bezahlt, sie stehe ja nicht im Gutachten. Wie denn auch, es handelt sich ja auch vornehmlich um eine Rechtsfrage. Und wenn schon in dem hier vorgestellten Fall eine Wertminderung gerechtfertigt war, dann erst recht in meinem Fall. Wenn die Provinzial kein Einsehen hat, werde ich demnächst das Urteil hier veröffentlichen.