Nach einer Entscheidung des AG Mölln vom 12.10.2007, Az. 3 C 280/07, ist ein merkantiler Minderwert auch dann zu ersetzen, wenn es sich um einen vergleichsweise geringen Schaden handelt. Ebensowenig sei entscheidend, dass nur geschraubte Karosserieteile (hier: hintere linke Tür und Radvollblende) ersetzt worden sei. Das Gericht stellt lebensnah und unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung darauf ab, dass die notwendige Offenbarung des Unfallschadens zu einem geringeren Erlös bei Veräußerung des Kraftfahrzeugs führt.
Quelle: Mitteilungsblatt 4/2007 der ARGE Verkehrsrecht, S. 154
Pingback: Provinzial und Controlexpert : Rechtsanwaltsblog RA FRESE
Pingback: Merkantile Wertminderung auch bei geringem Schaden » Von RA Jürgen Frese » Wertminderung, Fahrzeugen, Quelle, Siebauerpixeliode, Link, Minderwert » Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht