Das Urteil des BGH vom 23.01.2008, Az. VIII ZR 246/06 (NJW 2008, 1147) wird so einige Verbraucher davon abhalten, unberechtigte Mängelrügen geltend zu machen:
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz wegen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens hat. Im entschiedenen Fall bejahte der BGH einen Anspruch auf Zahlung der Kosten, die eine Firma für die Behebung eines Problems aufgewendet hatte, der aber nicht aus ihrem Verantwortungsbereich stammte.
Die Frage ist bislang umstritten gewesen; es herrschte die Auffassung vor, dass der Verkäufer auf den Kosten einer zu Unrecht geltend gemachten Mängelrüge sitzenbleibt, weil sie zu den “Kosten der Nacherfüllung” zählen (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rnr. 334; Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht, Rz. 102 ).
Quelle: blog.juracity.de