Nach einer Mitteilung der ARGE Verkehrsrecht sind die Kosten für die Einholung eines Gutachtens erstattungsfähig, die ein betriebswirtschaftlich nicht vorgebildeter Geschädigter aufwenden musste, um seinen Verdienstausfallschaden berechnen zu können. Wer sich mal im “Gestrüpp” dieses Themas verfangen hat, wird die Entscheidung des LG Gera vom 19.01.2007, Az. 3 O 496/06, zu schätzen wissen.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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[…] Verdienstausfallschaden: Gutachterkosten zur Ermittlung erstattungsfaehig […]
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