Ein bekannter Richter, Rechtsbeugung und Befangenheit

Der Präsident des LG Aachen hat vor einiger Zeit “gewissen Rechtsanwälten” zum Vorwurf gemacht, durch Befangenheitsanträge und ausufernde Beweisanträge die Aachener Justiz über Gebühr zu belasten und Verfahren in die Länge zu ziehen. Er hat damit 98 % aller Kollegen bitter Unrecht getan, was er wohl inzwischen auch erkannt hat.

Ich bin gespannt, wie die Aachener Justiz mit einem “von ihnen” umspringt, der sich wenig professionell, schwer beleidigt und bockig verhält. Was ist passiert ?

Dem einen oder anderen Heinsberger Kollegen oder Richter dürfte derjenige Richter noch bekannt sein, der mit seiner stets charmanten Art, seinen in rechtlichen Dingen fundierten Kenntnissen und seiner fairen Verhandlungsführung für einen hohen Sympathiefaktor sorgte. Die Trauer war groß, als er nach Aachen versetzt wurde, um dort als Strafrichter tätig zu sein.

Auch dort machte er sich zahlreiche Freunde, bis zu einem aktuellen, traurigen Höhepunkt, der übrigens einen profanen Anlaß hat. Da wurde jemand wegen Betrugs angeklagt, weil er Bücher aus einer Bibliothek nicht zurückgebracht hatte. Der Richter meinte, das Hauptverfahren nicht eröffnen zu müssen, da seines Ermessens die Tatbestandsmerkmale des Betrugs nicht vorlägen. Er ließ sich von dieser Meinung auch durch mehrmaliges Beschreiten des Beschwerdewegs durch die Staatsanwaltschaft, was jedesmal durch das übergeordnete Gericht mit einer Anordnung der Eröffnung des Hauptverfahrens quittiert wurde, nicht abbringen (in Zahlen: so häufig, wie der Adventskranz Kerzen hat). Der Staatsanwaltschaft riß der Geduldsfaden und leitete gegen den Richter ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung ein.

Das wiederum war für den Richter Anlaß, sich in 350 (in Worten: dreihundertfünfzig) Verfahren für befangen zu erklären. Diese Befangenheitsanträge werden aller Voraussicht nach erfolglos bleiben, da bei vernünftiger Betrachtungsweise aus der Sicht eines verständigen Prozeßbeteiligten kein Mißtrauen in die Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters bestehen. Im Gegenteil, die Angeklagten wird der Kleinkrieg und ein gegenüber der Staatsanwaltschaft voreingenommer Richter freuen.

Es würde keine große Trauer in mir auslösen, wenn wir hier den nächsten Fall erleben, in dem ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird.

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