oder: Warum die Allianz-Versicherung bei manchen “Arroganz”-Versicherung heißt
oder: Denn sie wissen nicht, was sie tun.
Eigentlich ein alltäglicher Fall, der mit geringstem Aufwand erledigt werden könnte. Der Versicherungsnehmer der Allianz-Versicherung hat einen Verkehrsunfall erlitten und will seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Die außergerichtliche Deckungszusage wird binnen Wochenfrist erteilt – super. Am 19.12.2008 wird der Allianz die Gerichtskostenrechnung gesendet. Bis heute erfolgte keine Zahlung.
Ca. 1 Monat nach Übersendung wird an die Einzahlung durch mich erinnert. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Allianz-Versicherung – auch auf dem Haftpflichtsektor – , die nunmehr monatelang andauern und mit Sicherheit damit kein vorübergehender Zustand sind, erfolgt eine Fristsetzung von einer Woche. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens wurde unmittelbare Inanspruchnahme des Mandanten/VN angedroht. Keine Reaktion.
Aufgrund meiner vielfältigen Erfahrungen mit der Allianz-Versicherung gehe ich davon aus, dass insbesondere die ausbleibenden Zahlungen keinerlei Organisationsmangel sind, sondern pure Absicht.
Nachdem das hiesige AG auch höflich an die Einzahlung des Vorschusses erinnert, wird der Schriftverkehr an den Mandanten weitergeleitet, der natürlich über das Verhalten seines Versicherungsunternehmens entsetzt ist. Bislang fühlte er sich bei der Allianz – auch in anderen Versicherungssparten – gut aufgehoben.
Er hat nun versucht, über seinen örtlichen Versicherungsmitarbeiter eine Beschleunigung der Angelegenheit zu erreichen. Man sollte meinen, dass zumindestens solche Hilferufe ein offenes Ohr finden. Sollte man meinen. Zum heutigen Zeitpunkt war immer noch keine Zahlung festzustellen.
Also der Versuch, die Allianz telefonisch zu erreichen. Erfreulicherweise musste der falsch spielende Klaviermusiker in der Warteschleife nur kurz ertragen werden. Der Sachbearbeiter hat seinem Frust freie Bahn gelassen: Die Allianz habe 5000 Mitarbeiter eingespart, die restlichen seien überlastet. Akten würden nur noch nach Dringlichkeit bearbeitet. Eingehende Schreiben würden – wenn es klappt- zentral eingescannt mit Vermerken, aus denen die Dringlichkeit nicht erkennbar sei. Gerichtskostenrechnungen würden mit dem Vermerk “Rechnung” eingescannt und somit nicht vorgezogen. Er verstehe die Verärgerung, aber “die Geschäftsführung glaubt zu wissen was sie tut”.
Was ich mache: In Haftpflichtsachen wird nach Ablauf der Frist geklagt. In Rechtschutzversicherungsangelegenheit wird den Mandanten bei Beginn mitgeteilt, dass ich mich nicht mit dieser Gesellschaft auseinandersetzen werde. Bei – wie immer erstaunten – Nachfragen Information wie oben. Ggf. auch Hinweise darauf, von einem Versicherungswechsel Gebrauch zu machen oder weiteres Mandat zwecks Herbeiführung des Versicherungsschutzes und Freistellung empfehlen.
Meine privaten Versicherungen bei der Allianz werde ich auch beenden. Mit so einem Unternehmen möchte ich nichts zu tun haben, wenn ich mich selber entscheiden kann, mit wem ich Verträge schließe. Alle anderen, die gezwungenermaßen mit der Allianz zu tun haben (beispielsweise als gesetzlicher Haftpflichtversicherer), kann nur zu einem kompromißlosen Vorgehen geraten werden.
Na, das gehört doch in’s RSV-Bog. 😉
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