Man könnte auf die Idee kommen, bei einem Totalschaden die Umweltprämie anzurechnen, also dem Geschädigten abzuziehen.
Ein Grund hierfür dürfte bei näheren Hinsehen aber nicht bestehen. So ist es einhellige Rechtsprechung, dass sich ein Geschädigter solche Ersatzleistungen nicht anrechnen lassen muss, für die er im Vorfeld selber Investitionen getroffen hat (z.B. bei Personenschaden Versicherungsleistungen aus einer Unfallversicherung). Nicht anders dürfte die Lage bei der Unfallprämie sein, denn der Geschädigte muss nicht nur bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Prämie in Anspruch nehmen zu können. Er muß auch ein bestimmtes Neufahrzeug erwerben. Auf die Prämie besteht auch kein Rechtsanspruch. Eine Anrechnung anzunehmen, ist also eher fernliegend denn geboten.
Nach Fachkreisen wird auch eher ein Einfluß auf den Wiederbeschaffungswert die Folge der Unfallprämie sein.
Nach einer Mitteilung von Autohaus online hat die Allianz bereits bekanntgegeben, die Umweltprämie nicht zu berücksichtigen. Bei der HUK-Coburg-Versicherung überlege man noch. Möglicherweise wird dort schon einer dieser schönen Textbausteine entworfen….
“Die Schadenwelt beschäftigt dabei zunächst vor allem eine Frage: Wie gehen die Versicherer mit diesem möglichen “Zusatzertrag” der Geschädigten um? Vielfach wird gemunkelt, dass einige Assekuranzen die Umweltprämie in den Schadenausgleich mit einbeziehen könnten.
Zu diesen Spekulationen hat der Münchener Branchenprimus auf Nachfrage von AUTOHAUS-Schaden§manager eindeutig Position bezogen: “Gemäß der aktuellen Rechtsauffassung der Allianz ist die Umweltprämie nicht anrechenbar – sowohl in Haftpflicht als auch Kasko”, erklärte Robert E. Seyfferth, Leiter Kfz-Schadenmanagement und Kfz-Sachverständige am gestrigen Abend. Es ändere sich also nichts bezüglich der Schadenregulierung.
Die HUK-Coburg als zweiter “Acht-Millionen-Policen-Player” in Deutschland war aktuell zu keinem abschließenden Statement bereit. Man prüfe die Angelegenheit noch und wolle sich in den kommenden Tagen auf eine einheitliche Vorgehensweise festlegen, erklärten Jörg-Peter Keuenhof, (Schadenchef der HUK-Coburg zentral) sowie Thomas Geck, Schadenleiter dezentral.”
Update 13.02.2009: Nach einer weiteren Meldung von Autohaus Online will auch die HUK-Coburg die Umweltprämie nicht anrechnen:
“Die sogenannte “Abwrackprämie” – offiziell Umweltprämie – wird bei der HUK-Coburg für keine Änderung der Regulierungspraxis sorgen, das teilte am Montag dieser Woche Jörg-Peter Keuenhof, Schadenchef der HUK-Coburg zentral, nun abschließend gegenüber AUTOHAUS Schaden§manager mit. Die Umweltprämie werde beim Schadenausgleich nicht angerechnet und folglich auch nicht zu Kürzungen der Zahlungen führen, wie es teilweise in der Branche diskutiert wurde.
Die Rechtsexperten der Oberfranken kamen somit zum gleichen Schluss wie die Allianz. Die Münchener haben bereits eine Woche zuvor gegenüber unserer Redaktion erklärt, dass man die Umweltprämie nach aktueller Rechtsauffassung weder bei Haftpflicht-, noch bei Kasko-Fällen anrechnen könne (wir berichteten). Durch die gleiche Vorgehensweise der beiden Marktführer im Bereich Kfz dürften sich die Bedenken und Diskussionen zur “Schadenregulierung mit Abwrackprämie” etwas beruhigen. Zusammen stehen Allianz und HUK-Coburg für knapp 17 Millionen Kraftfahrt-Policen. Branchenexperten rechnen mit einer Signalwirkung für weitere Assekuranzen, die diese Thematik bislang noch nicht abschließend behandelt haben. (am)”
[…] werte Rechtsanwalt Frese hat sich in seinem Blog mit der Frage beschäftigt, ob man die Abwrackprämie au… (=Auto Verschrottet) und dann ein neues kauft. Wichtig ist auch, ob einem die Versicherung dies von […]