Totalschaden, nicht Reparatur, stupid!
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Ich bekomme so langsam den Eindruck, dass ich nur noch Selbstverständlichkeiten bei den Gerichten geltend machen muss. So auch im vorliegenden Fall. Der Sachverständige hatte einen differenzbesteuerten Wiederbeschaffungswert i.H.v. 8600 € und einen Restwert von 2800,00 € ermittelt; Wiederbechaffungsaufwand also…