Der BGH hat am 16.09.2009 (Az. VIII ZR 243/08) entschieden, dass bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag eines KFZ Wertersatz zu zahlen ist. Hierüber war anläßlich einer Entscheidung des EuGH bei der Nachlieferung einer mangelhaften Sache Streit entstanden. Der EuGH hatte die damalige deutsche Regelung als nicht richtlinienkonform beanstandet und einen Wertersatz abgelehnt; inzwischen ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Es gab dann einige mutige Kollegen, die auch beim Rücktritt vom Kaufvertrag argumentierten, dass die Sachlage nicht anders sei als bei der Nachlieferung. Dem ist der BGH aber – zutreffenderweise – entgegengetreten.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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