Mietwagen: Missbrauchsgefahr bei Kreditkarteneinsatz

Meines Ermessens muss die aktuelle Diskussion über die Missbrauchsgefahren und Datensicherheitsprobleme bei Kreditkarten auch Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der „Fraunhofer-Untersuchung“ haben. Neben den bereits bekannten Mängeln ist aktuell darauf hinzuweisen, dass die hierbei ermittelten Preise auf Internet-Buchungspreisen beruhen, die aber wiederum den Einsatz einer Kreditkarte voraussetzen. Auf die Frage, ob der Geschädigte eine Kreditkarte besitzt oder diese zur Vorfinanzierung einsetzen muss, kommt es nicht mehr entscheidend an. Denn der Gebrauch einer Kreditkarte ist mit unübersehbaren Risiken verbunden.

Die Bedenken des Bundeskriminalamtes, der Presse und der Verbraucherschützer in Bezug auf Sicherheitsprobleme und Datenmissbräuche werden immer deutlicher. Aktuell werden Hunderttausende von Kreditkarten wegen eines Sicherheitsproblems und der Gefahr des Datenmißbrauchs eingezogen. Der Einsatz von Kreditkartendaten ist , insbesondere wenn die Abfrage nicht über eine entsprechend geschützte Seite erfolgt, gefährlich. Aber dass das Internet trotz Verschlüsselungstechnologien Mißbrauchsgefahren aufweist, ist seit langer Zeit bekannt. Selbst das als Hochsicherheitsmodell angepriesene Internetbanking mit all seinen Sicherheitsmaßnahmen ist anfällig für das sog. „Phishing“ von Zugangsdaten.

Dementsprechend sind bereits mehrere Gerichte der Auffassung, dass dem Geschädigten der Einsatz einer Kreditkarte nicht zuzumuten ist (LG Karlsruhe, 28.01.2009, 1 S 76/08; LG Stuttgart, 13.05.2009, 5 S 278/08 und 27.05.2009, 5 S 5/09; AG Gelsenkirchen, 03.02.2009, Az. 32 C 231/08).

Völlig zu Recht kommt daher Rechtsanwalt Otting in seinem Aufsatz „Der Mietwagen, die Kreditkarte und das Internet“, in: SVR 2009, S. 290 ff. zu folgendem Ergebnis:

„Eine auf der Abfrage von Preisen für im Internet zu buchende Mietwagen erstellte Preiserhebung ist schadenrechtlich generell untauglich, weil eine Anmietung über das Internet mit der dafür erforderlichen Eingabe der Kreditkartendaten in die entsprechende Maske der Internetpräsenz zu dem mehr als nur  theoretischen Risiko führt, Opfer von Internetkriminalität zu werden. Dieses Risiko auf sich zu nehmen, ist dem Geschädigten nicht zumutbar.“

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