Lesetipp der Woche ist für mich der Aufsatz von Ass. iur. Otting in der Zeitschrift SVR 2008, S. 444 zur Fraunhofer-Untersuchung. Der Autor bezweifelt zu Recht die Tauglichkeit der Fraunhofer-Untersuchung als Schätzungsgrundlage für die Angemessenheit der Mietwagenkosten. Obwohl er betont, dass die Brauchbarkeit jeweils im Einzelfall überprüft werden muss, ist die kritische Grundhaltung nicht zu überlesen. In seinem Beitrag zeigt er die statistischen Unzulänglichkeiten der Untersuchung auf. Er gibt dem Praktiker eine brauchbare Argumentationshilfe an die Hand, um gegen die pauschalen Abrechnungen der Versicherungen nach dem Motto “Fraunhofer ist allein glückseligmachend” vorzugehen.
Update 24.04.2009: In einem Aufsatz von RAin und FAin Verkehrsrecht Jana Braun in zfS 2009, S. 183 ff. wird die vorstehende Kritik vertieft.