Mietwagen: AG Meschede verurteil HUK nach Schwacke

Das AG Meschede hat mit Urteil vom 07.06.2010, Az. 6 C 119/10, nicht berufungsfähig, die HUK-Coburg auf der Basis der Schwacke-Liste zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt. Es wurde ein Zuschlag von 20 % zugesprochen, die Nebenkosten wie 2. Fahrer, Winterreifen, Vollkasko. Allerdings wurde wegen gruppengleicher Anmietung 10 % Eigenersparnis abgezogen. Das Gericht meint außerdem, dass der Geschädigte bei einer Anmietung am Unfalltag keine “Marktforschung” betreiben muss. Die standardmäßige Klageerwiderung der RAe Eick und Kollegen (Bildschirmausdrucke von angeblich zugänglichen Sixt/Europcar-Fahrzeugen zu einem anderen Zeitpunkt, wahlloses Zitat irgendwelcher sachverständigen Untersuchungen wie Zinn, Priester, wahlloses Zitieren angeblicher Fraunhofer-Entscheidungen) wird im Urteil in der gebotenen Kürze abgebügelt. Warum bei diesem Gericht die Rechtsstreitigkeiten immer noch aufgenommen werden, ist mir ein Rätsel.

Hier das Urteil:

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