Rechtsschutzversicherung muss Kosten des sich selbst vertretenden Anwalts übernehmen
Der BGH hat mit Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 188/08, entschieden, dass ein sich selbst vertretender Anwalt von der Rechtsschutzversicherung Zahlung seiner Anwaltsvergütung verlangen kann. Quelle: beck-blog Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten: Rechtsschutz muss bei Freispruch Kosten tragen,…