Rechtsschutzversicherung muss Kosten des sich selbst vertretenden Anwalts übernehmen

Der BGH hat mit Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 188/08, entschieden, dass ein sich selbst vertretender Anwalt von der Rechtsschutzversicherung Zahlung seiner Anwaltsvergütung verlangen kann.

Quelle: beck-blog

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