BGH: Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
Der BGH hat mit Urteil vom 09.03.2011, Az. VIII ZR 266/09 entschieden, dass die Durchführung von Mangelbeseitigungsarbeiten nichts an der Beweislastverteilung ändert. Im entschiedenen Fall hatte ein Käufer eines Audi S4 diverse Mängel gerügt, wegen derer mehrfach Nachbesserungsarbeiten vom Verkäufer…