Ständiges Ärgernis Auslandsunfälle

Wer gehofft hat, dass durch den Einfluss der diversen KH-Richtlinien der EU die Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug vereinfacht oder beschleunigt werden, wird jeden Tag eines Besseren belehrt. Sicherlich ist einiges besser geworden und der deutsche Gerichtsstand vorteilhaft. Ständig hat man aber mit Rechtsirrtümern zu tun wie “Wir haben jetzt 3 Monate Zeit, den Schadensfall zu prüfen” oder “Wir als inländischer Schadenregulierer können nichts machen, solange der ausländische Versicherung nicht “grünes Licht” gegeben hat bzw. gezahlt hat”.

Eine zügige Schadenregulierung von Auslandsunfällen habe ich im letzten Jahr nur durch die sofortige Erhebung von Klagen erreichen können. Nur dann wurde gezahlt, dies in ca. 90 % der Fälle. Meistens hatte dies die Ursache in der Beteiligung von Schadenvermaydungsbüros aus Köln (das ist kein Schreibfehler) oder sonstiger sog. inländischer Schadenregulierer, die ihren Namen nicht verdienen. Was hat beispielsweise die Gothaer zu folgendem Schreiben getrieben ?

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Bei einem Verkehrsunfall vom 30.12.2010 wurde das Fahrzeug einer Familie, in dem sich auch ein Kinderwagen befand, total beschädigt. Erst durch mehrfaches Nachfassen beim Deutschen Büro konnte die niederländische Versicherung und damit der inländische Schadenregulierer ermittelt werden. Dieser teilte mit, dass das von uns genannten Kennzeichen nach Mitteilung der niederländischen Versicherung nicht registriert sei. Eine erneute Nachfrage beim Deutschen Büro ergab, dass das nicht stimmte. Der von mir angerufene niederländische VN bestätigte, dass die niederländische Versicherung stimme; er war sogar vorher bereits telefonisch von dieser kontaktiert worden. Sämtliche Zahlungsfristen sind inzwischen verstrichen. Da steht eine Familie monatelang ohne ihr Fahrzeug und ohne Kinderwagen, nur weil eine Versicherung ihr Spielchen treibt. Ich habe der Gothaer mitgeteilt, dass ich auch viele Akten habe, trotzdem aber die Zeit, Klage einzureichen.

 

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