Die Financial Times Deutschland schildert in diesem Beitrag anschaulich, wie Versicherungen Grundsatzentscheidungen des BGH vermeiden. So wird von Prof. Schwintowski gefordert, dass auch solche Vorgänge publiziert werden sollen. Die Versicherungsbranche bestreitet ein systematisches Vorgehen. Die von ihrer Ausrichtung her nicht unbekannte Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr meint, “das es das Recht der Versicherung” sei, “eine Revision zurückzunehmen”. Weitaus entlarvender ist dann die Erfahrung des Kollegen Mark Wilhelm aus Düsseldorf, der fehlendes Praxiswissen der unteren Instanzen beklagt und dass die Informationsquellen der Richter von der Versicherungswirtschaft unterwandert seien. Das ist mir auch schon aufgefallen (z.B. die Beiträge eines Kollegen N. aus B. aus der Kanzlei E. zu Mietwagenfragen in juris, VRR und NJW; es schüttelt mich, wenn ich zu einem Urteil eines Gerichts lese, das sich der Fracke-Fraktion anschließt, dass es sich um eine im Vordringen befindliche Meinung handele, die selbstverständlich glücklich mache….). Man muss den Versicherungen allerdings zu diesem Geschick fast gratulieren. Nicht vielen ist bekannt, dass sogar eine Clearing-Stelle vorhanden ist, die für die Versicherungen interessante Rechtsstreitigkeiten beobachtet und ggf. durch die Instanzen treibt. Und die Revisionen werden nicht zurückgenommen….
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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