Auf die lange Bank schieben…..

Über die Erledigungszeiten im hiesigen AG-/LG-Bezirk kann man sich eigentlich nicht beschweren. Aber jetzt habe ich da beim Amtsgericht Aachen wohl die berühmte Ausnahme getroffen, sozusagen das kleine gallische Dorf, bei dem alles anders läuft. Der Richter ist auch ein alter Bekannter aus seiner ehemaligen Tätigkeit in Heinsberg…er versucht mal wieder Präsidium zu spielen.

Der Sachverhalt ist einfach: Der Mandant erlitt am 13.03.2015 einen Verkehrsunfall. Es erfolgte lediglich eine teilweise Zahlung der eintrittspflichtigen Versicherung, was zu einer Klageerhebung am 2404.2015 führte. Es geht allein um die Frage, ob auf einem Parkplatz grundsätzlich die Betriebsgefahr in Ansatz zu bringen ist. Ende Mai 2015 wurde das schriftliche Verfahren anberaumt. Nach Austauschen der Schriftsätze wurde mit Verfügung vom 04.08.2015 Verhandlungstermin auf den 26.11.2015 bestimmt. In diesem Verhandlungstermin wurde dann allerdings ein Verkündungstermin auf den 17.03.2016 – also mehr als vier Monate in der Zukunft! – bestimmt. Zur Begründung heißt es im Verhandlungsprotokoll:

“(längere Spruchfrist wegen Überlastung der Abt. 107, Mehrbelastung durch
Teilübertragung der Abt. 111 nach deren Schließung und Nichtbesetzung der Abt.
121 ab dem 14.06.2015 bis 16.08.2015, Minderbelastung der Abteilungen 108 und
109 ab dem 01.07.2015 und Nichtbesetzung der Abteilung 110 im Juli sowie durch
lediglich teilweise Wiederbesetzung ab dem 01.08.2015).”

Heute kommt die Verlegung des Verkündungstermins auf dem 14.04.2016. Wahrscheinlich ist wieder eine Abteilung nicht neu besetzt worden. Das kann man ja jetzt schon abschätzen. Oder teilt da nur jemand seinen Unmut mit, allerdings dem falschen Adressaten?

(C) Vorschaubild RainerSturm  / pixelio.de

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