Tag 15. Februar 2016

Probefahrt ist zu bezahlen

http://www.pixelio.de/media/273789

Die Kosten einer Probefahrt nach Durchführung der Reparatur sind von der Haftpflichtversicherung zu erstatten. So hat das AG Tettnang mit Urteil vom 10.02.2016, Az. 8 C 388/15, entschieden. Das Gericht hat sich dabei nicht auf eine Prüfung der Notwendigkeit einer…