Die Arbeit als Anwalt für Versicherungen kann nur gesundheitsschädlich sein. Anders kann ich mir folgenden Vortrag nicht erklären:
“Ebenso wird auch der geltend gemachte Wiederbeschaffungswert mit Nichtwissen bestritten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei der Bemessung eines Wiederbeschaffungswertes zwingend der Zustand des Fahrzeugs bekannt sein muss, in welchem sich das Fahrzeug vor dem Unfall befunden hat. Nach vorgelegten Unterlagen hat der Sachverständige das Fahrzeug erst nach dem Unfall begutachtet, so dass er, insbesondere aufgrund der erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs durch streitgegenständlichen Unfall, keine tauglichen und zutreffenden Angaben zum Zustand des Fahrzeug vor der Beschädigung machen kann. Mithin sind seine Angaben zum vermeintlichen Wiederbeschaffungswert reine Spekulation.”
Ich habe diesen Sachverständigen angewiesen, ab sofort Fahrzeuge einen Tag vor dem Unfall in Augenschein zu nehmen.
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