Stadt Alsdorf versucht doppelt zu kassieren

Die Parkraumbewirtschaftung ist eine lohnende Sache für die Kommunen. Einen besonders dreisten Fall der Gewinnmaximierung erlebte ein Mandant mit der Stadt Alsdorf. Er hatte dort an einem bestimmten Tag falsch geparkt. Das hat er auch akzeptiert und die “Knolle” bezahlt. Er staunte nicht schlecht, als er dann eine weitere Anhörung bekam und ihm vorgeworfen wurde, einen Tag vorher an der gleichen Stelle falsch geparkt zu haben.

Er machte die Behörde auf den offensichtlichen Fehler aufmerksam, zumal das für den 2. Verstoß übersandte Bild den anderen Verstoß zeigte.

Die Stadt Alsdorf prüfte daraufhin angeblich durch eine Befragung der Ordnungskräfte den Vorgang und blieb bei ihrer Auffassung – das Fahrzeug soll an beiden Tagen falsch geparkt worden sein

ThiloBecker / Pixabay

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Ob dieser Dreistigkeit wurde ich mandatiert. Ich beantragte Akteneinsicht insbesondere durch Übersendung der Originaldatei des Lichtbilds. Die habe ich bis heute nicht gesehen.

Trotz eines erneuten Hinweises auf die Ungereimtheiten hatte die Stadt kein Einsehen und erließ sogar noch einen Bußgeldbescheid. Ich legte Einspruch ein und forderte erneut zur Einsicht in das einzige originäre Beweismittel an. Ich habe auch Ausführungen dazu gemacht, dass in den Metadaten der Bilddatei das Foto der Erstellung enthalten sein muss.

Da habe ich dann wohl jemand aus seinem gesunden Büroschlaf geweckt. Das Verfahren wurde eingestellt, weil – oh Wunder – eine Prüfung der Bilddatei ergeben habe, dass sie das Datum des bereits geahndeten anderen Verstoßes enthalte. Na so eine Überraschung!

 

Die vorsätzliche Gewinnmaximierung schlug in diesem Fall fehl; durch die Übernahme der notwendigen Kosten meiner Verteidigung muss die Ordnungskraft jetzt mal schnell 20 Knöllchen schreiben, um den Verlust wieder reinzuholen.