Ich hatte bereits hier über das Urteil des BGH zur “richtigen” Vorgehensweise bei der Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr berichtet. Die Mahngerichte haben hierauf erfreulich schnell reagiert. Derzeit werden alle erforderlichen Schritte unternommen, um die Mahnbescheidsformulare entsprechend umzugestalten bzw. Monierungen bei der Geltendmachung der vollen Geschäftsgebühr zu verhindern.
Vielen Dank an RiAG Sommer, der sich bereits kommentierend in dem obigen Beitrag gemeldet hat.
Er hat mir dieses und dieses Rundschreiben zur Verfügung gestellt, welche die näheren Informationen enthalten.
Sehr geehrter Herr Kollege Frese,
vielen Dank für die Veröffentlichung! Gleicher Dank gilt auch Herrn RiAG Sommer! Die schnelle Reaktion ist tatsächlich sehr erfreulich.
MfkG
Michael Siebke
Rechtsanwalt