Dem Mandanten war rückwärts ein Fahrzeug in die Fahrerseite gefahren. Der Türe des ca. 4 Jahre alten Opel Corsa hat das nicht wirklich gutgetan. Der Sachverständige bezifferte die Reparaturkosten mit netto ca. 1.900,00 €, wobei der Sachverständige insbesondere vorsah, daß die benachbarten Karosserieteile (Kotflügel und Seitenwand links) anlackiert werden müssen. Das lernt man eigentlich als Lackierer in der ersten Stunde; damit sollen insbesondere Farbunterschiede zwischen den Karosserieteilen einerseits und der reparierten Stelle andererseits vermieden werden. Für die Allianz als Haftpflichtversicherer des Schädigers ist das nicht so klar (Zitat mit Rechtschreibfehlern der Allianz):
“Die Feststellung der technischen Notwendigkeit des Anlackieren von benachbarten Karosserieteilen….zwecks optischer Farbtonanpassung kann erst im Verlauf der tatsächlichen Reparatur erfolgen….Bei einer fiktiven Abrechnung ist das Anlackieren vorerst nicht zu übernehmen, da mit dem vorliegenden Gutachten die diesbezüglich technische Nortwendigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann…Die Verbringungskosten übernehmen wir, sobald sie durch die Reparaturrechnung belegt sind.”
Das mit den Verbringungskosten kann sich die Allianz sowieso sparen. Beim hiesigen Gericht werden diese Kosten auch bei fiktiver Abrechnung erstattet.
Welche Konsequenzen hat das Verhalten der Allianz jetzt ? Zum einen werde ich den Sachverständigen mit einer kostenpflichtigen Stellungnahme beauftragen. Der Mandant wird nur die von der Allianz übernommenen Arbeiten zunächst ausführen lassen. Hierfür bekommt er den lt. Gutachten vorgesehenen Nutzungsausfall. Und ein zweites Mal, wenn er dann feststellt, daß doch ein Farbunterschied da ist und das Fahrzeug erneut repariert werden muß. Meine Tätigkeit wird damit überdurchschnittlich und rechtfertigt mindestens eine 1,5- bzw. 1,6-fache Gebühr.
Ich prophezeie: Was die Allianz heute abzieht, wird sie übermorgen drauflegen müssen.
[…] Die Allianz-Versicherung, fiktives Abrechnen und Lackieren…. […]